Allgemeine Geschäftsbedingungen marry me -Hochzeitsagentur
§ 1. Geltungsbereich
- Für die Vertragsbeziehungen, Leistungen und Angebote zwischen der marry me- Hochzeitsagentur, Phoenixhof – Ruhrstraße 11a, 22761 Hamburg, vertreten durch Melanie Goldberg (nachfolgend: Agentur) und dem Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur in der jeweils aktuellen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
- Jede Änderung dieser Bedingungen bedarf der Textform.
- Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur für den jeweiligen geschäftlichen Einzelfall und bedürfen ebenfalls der Textform.
§ 2. Vertragsabschluss
- Das Beschreiben der Leistungen auf der Webseite www.marry-me-hochzeitsagentur.de (nachfolgend: Webseite) stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar. Der Kunde erhält lediglich die Möglichkeit, der Agentur eine Anfrage nach einer Leistung zu stellen.
- Nach dem Eingang der Anfrage bei der Agentur erhält der Kunde ein verbindliches Angebot durch die Agentur per E-Mail mit diesen AGB im Anhang.
- Der Kunde nimmt das Angebot an, in dem er den mit dem Angebot ihm zugegangenen Vertrag unterzeichnet und an die Agentur versendet.
- Der Vertrag kommt mit dem Zugang des unterschriebenen Vertrages bei der Agentur wirksam zustande. Der Vertrag besteht aus dem Angebot der Agentur und dieser AGB (nachfolgend: Vertrag)
- Die Agentur behält sich das Recht vor, Anfragen abzulehnen.
§ 3. Leistungen der Agentur
- Leistungsgegenstände sind die im Vertrag beschriebene Leistungen.
- Die Agentur ist nicht Veranstalter der Hochzeit, sondern berät bei der Planung und Umsetzung der Hochzeit.
- Der Kunde überwacht das Budget der Hochzeitsveranstaltung, ist jedoch nicht verantwortlich für eventuelles Überschreiten desselben.
- Die Agentur schuldet die sachgerechte Leistungserbringung als solche, aber nicht einen bestimmten Erfolg.
- Bestandteil der Leistungsbeschreibungen können das Angebot der Agentur und die Protokolle oder Besprechungsberichte sein, sobald eine Besprechung zwischen der Agentur und dem Kunden stattgefunden hat.
- Die Agentur erbringt Leistungen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen sowie eine auf die jeweilige Zielsetzung ausgerichtete Beratung und bedient sich, wenn notwendig, geeigneter Dritter zur Vertragserfüllung. Soweit dem Kunden nicht ausdrücklich ein Mitbestimmungsrecht in Textform eingeräumt wurde, erfolgt die Auswahl durch die Agentur nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und der Effektivität im Sinne des Kunden.
- In Krankheitsfall oder bei einem Todesfall in der Familie behält sich die Agentur vor, die vereinbarte Leistung durch eine Ersatzperson mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung zu erbringen.
- Erfüllungstermine sind nur verbindlich, sofern sie durch die Agentur in Textform bestätigt wurden. Die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden voraus.
§ 4. Zusatzkosten
- Zusatzleistungen sind separat zu vergüten.
- Zusätzliche Arbeitsstunden der Agentur sind nach Aufwand und abhängig von Kurzfristigkeit und Termin mit einem Stundensatz zwischen 30,00 und 125,00 Euro zzgl. MwSt. zu vergüten.
- Zusatzleistungen sind Leistungen, die über die vertragliche Vereinbarung hinausgehen. Hierzu zählen auch Fahrtkosten im regionalen Raum; sie werden mit einem Kilometergeld (0,30€/km plus der jeweils gültigen Umsatzsteuer) plus Arbeitszeit in Rechnung gestellt.
- Planungsänderungen: Treffen für zusätzliche Besprechungen, zusätzliche Leistungen und zusätzliche Aufgaben bei Planungserweiterung werden ebenso nach Arbeitszeit berechnet.
- Für alle Zusatzleistungen kann der Kunde ein Arbeitsprotokoll erhalten, welches die Agentur dem Kunden als PDF-Datei übermitteln wird.
- Zusatzleistungen sind z. B.
- Fahrtkosten und Fahrtzeiten im regionalen Raum (Kilometergeld)
- Flugkosten
- Übernachtungskosten (3 Sterne-Unterkünfte, WLAN, Parkplatz, Frühstück)
- Telefonkosten (Ausland)
- Verpflegung für die Dauer des Einsatzes an Veranstaltungstagen oder 50€/Person/Veranstaltungstag
- Porto/Versandkosten
- Arbeitszeit für Termine wie z. B. zusätzliche Besprechungen.
- Abweichungen hiervon können in Textform vereinbart werden.
§ 5. Honorar, Termine und Ort
- Das Honorar der Agentur basiert auf Stundensätzen und/oder auf einem pauschalen Honorar.
- Leistungsort, Fristen und das Honorar für die jeweiligen Leistungen der Agentur ergeben sich aus dem Vertrag.
§ 6. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde hat, soweit nicht anders vereinbart, alle von der Agentur geforderten Angaben an die Agentur zu übermitteln.
- Der Kunde ist verpflichtet, alle vereinbarten Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen sowie persönliche Mitwirkungen und sonstige vereinbarte Handlungen rechtzeitig zu erbringen. Insbesondere hat er seine Mitwirkungspflichten hinsichtlich termingebundener Aufgaben zu erbringen.
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass an die Agentur alle für die Durchführung der Leistungen notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung übermittelt werden.
- Der Kunde hat die Agentur über alle Vorkommnisse, die für die Durchführung der Leistung von Bedeutung sein können, ohne schuldhaftes Zögern zu informieren.
- Der Kunde ist verpflichtet, die von der Agentur vorgeschlagenen und mit dem Kunden entwickelten Planungen (nachfolgend: „Konzepte“) auf Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften auf eigene Kosten prüfen zu lassen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Konzepte erst dann freizugeben, wenn er diese ausreichend auf rechtliche Zulässigkeit hat prüfen lassen und sich das Risiko einer Rechtsverletzung durch die Umsetzung der Konzepte bewusst gemacht hat. Der Kunde trägt allein das Risiko der gesetzlichen Vereinbarkeit.
- Bei Drucksachen (Einladungen, Menükarten, etc.) ist der Kunde verpflichtet, das vor dem Druck erstellten Layout zu prüfen und freizugeben. Nach der Freigabe ist der Kunde an dem Layout und am Ergebnis des Layouts, nämlich das Druckerzeugnis, gebunden.
§ 7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die zwischen dem Kunden und der Agentur im Vertrag vereinbarten Honorare und Auslagen.
- Der Kunde hat 30% der Vergütung beim Vertragsabschluss, 40% etwa nach der Hälfte der Gesamtplanungszeit vor der Veranstaltung und 30% bis sieben Tage nach der Veranstaltung zu zahlen.
- Ist abzusehen, dass eine Fremd- oder Eigenleistung über ein vereinbartes Honorar hinausgeht, so erstellt die Agentur einen Kostenvoranschlag für die jeweils zusätzlich zu erbringende Leistung. Der Kunde erhält die Gelegenheit diese Kosten zu genehmigen. Genehmigt der Kunde die Kosten nicht, so werden diese Leistungen nicht erbracht.
- Sonstige Aufwendungen, die zum Zwecke der Ausführung einer Leistung entstehen oder sich als notwendige Folge der Ausführung ergeben, werden gesondert abgerechnet.
- Botenfahrten/Transportkosten, Reise- und Unterbringungskosten werden gesondert nach Aufwand abgerechnet und sind nicht im vereinbarten Honorar enthalten.
- Zusatzleistungen, die nicht im Vertrag enthalten sind, sind nicht im Honorar mitenthalten und werden vom Kunden gesondert vergütet. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter sowie Leistungen der Agentur, die aufgrund eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat, außerhalb der Geschäftszeiten erbracht wurden.
- Ändert der Kunde vorzeitig seine Anfrage/Auftrag oder beendet er das Vertragsverhältnis, so hat der Kunde alle angefallenen Kosten der Agentur zu ersetzen, mindestens aber 50% des Gesamthonorars, und die Agentur von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt hiervon unberührt.
- Bei einer Terminverschiebung auf einen Sonn- oder Feiertag oder einen Tag, an dem die Agentur bereits eine weitere Buchung vorliegen hat, behält die marry me – Hochzeitsagentur sich eine Preissteigerung von bis zu 20% auf das ursprünglich vereinbarte Agenturhonorar vor. Paragraph 8 Punkt 4 bleibt davon unberührt.
- Alle Rechnungen der Agentur sind vom Kunden innerhalb von sieben Tagen ab Zugang zu begleichen.
§ 8. Vertragsanpassung aufgrund von Höherer Gewalt und gesetzlicher Bestimmungen
- Kann eine geplante Veranstaltung aufgrund von Höherer Gewalt (Pandemien, Seuchen, Epidemien) oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder gesetzlicher Bestimmungen nicht mehr wie vereinbart durchgeführt werden, so können die Parteien den Vertrag anpassen.
- Für die Vertragsanpassung haben die Parteien folgende Optionen zur Auswahl, sofern sie sich einigen können:
- a. Terminverschiebung bei Beibehaltung aller getroffenen Vereinbarungen.
- b. Terminverschiebung und Verkleinerung der Gästeanzahl und entsprechende Anpassung der bereits getroffenen Vereinbarungen.
- c. Verkleinerung der Gästeanzahl und entsprechende Anpassung der bereits getroffenen Vereinbarungen.
- d. Veränderung des Veranstaltungsortes und entsprechende Anpassung der bereits getroffenen Vereinbarungen.
- e. Weitere Kombinationen aus Terminverschiebung, Änderung der Gästeanzahl, Änderung des Veranstaltungsorts sind ebenfalls möglich.
- Bei einer Vertragsanpassung hat der Kunde alle bis zur Vertragsanpassung von der Agentur oder vom Dritten im Auftrag der Agentur erbrachten Leistungen zu vergüten.
- Können die Parteien sich nicht auf eine Anpassung einigen, dann muss der Kunde einen Rücktritt aus dem Vertrag erklären. Der Rücktritt richtet sich nach § 9 der AGB.
§ 9. Rücktritt/Kündigung/Stornierung durch den Kunden oder ÄnderungAnfrage/Auftrags
- Im Falle einer Kündigung oder eines Rücktritts des Kunden hat die Agentur einen Anspruch auf Vergütung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung/des Rücktritts angefallenen Leistungen und Kosten. Die bis zur wirksamen Kündigung oder zum wirksamen Rücktritt entstandenen Kosten sind vom Kunden zu erstatten.
- Der Agentur stehen auch weitergehende Schadensersatzansprüche aus dem Gesetz zu.
- Ändert der Kunde seine Anfrage/Auftrag, so hat die Agentur das Recht, die Änderungen abzulehnen. Falls die Agentur die Änderungen annimmt, so hat der Kunde die Mehrkosten für die bereits ausgeführten Leistungen zu tragen und die Kosten für die Änderung zu übernehmen.
§ 10. Kündigung durch die Agentur
- Die Agentur kann den Vertrag nach angemessener Fristsetzung kündigen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt oder sich im Verzug der Annahme mit einer angebotenen fertiggestellten Leistung befindet. Weitergehende Ansprüche der Agentur bleiben unberührt.
- Die Agentur kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor,
- wenn der Kunde seine vereinbarten Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erbringt oder absehbar nicht erbringen kann und somit die Durchführung der vereinbarten Leistung längerfristig verzögert oder unmöglich macht,
- wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten aus dem Vertrag nicht fristgerecht nachkommt,
- wenn der Kunde gegen Vorschriften aus diesen AGB verstößt,
- wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien nachhaltig gestört ist,
- In den Fällen der Klauseln 2.1, 2.2 und 2.3 behält sich die Agentur den Anspruch auf das volle Honorar inkl. Aufwendungen und Kosten vor. In allen anderen Fällen hat die Agentur einen Anspruch auf Vergütung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen Leistungen und Kosten.
- Im Fall einer Kündigung nach den Klauseln 2.1 und 2.2 der AGB werden eventuell angefallene Kosten, Aufwendungen oder Schadensersatz des Kunden nicht ersetzt.
§ 11. Gewährleistung
- Die Agentur haftet nur dann für fristgerechte Durchführung der vereinbarten Leistung, soweit die Leistung ausschließlich von der Agentur in Eigenleistung erbracht wird und nicht von der Mitwirkung der vom Kunden beauftragten Dritten abhängig ist.
- Die Agentur hat Verzögerungen bei der Durchführung der Leistungen nicht zu vertreten, wenn die Verzögerung auf Umständen beruht, die von der Agentur nicht beherrscht werden können. Insbesondere wegen Rechnerausfall, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, aufgrund behördlicher Anordnung, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. Providern, Netzbetreibern oder Leistungsanbietern). In solchen Fällen wird die Durchführung der Leistung, falls noch zweckmäßig und noch möglich, nachgeholt. Der Vergütungsanspruch der Agentur bleibt bei einer Nachholung bestehen.
§ 12. Haftung
- Die Agentur wird die vereinbarten Leistungen mit der üblichen Sorgfalt durchführen. Eine Gewährleistung wird nicht übernommen; insbesondere besteht keine Gewähr dafür, dass die Umsetzung der Konzepte ideal zum gewünschten Erfolg führt.
- Eine Haftung der Agentur für die vom Kunden bei der Umsetzung der Konzepte eingesetzte Hardware und Software ist ausgeschlossen. Ausnahme gilt, wenn die Agentur gemäß den vereinbarten Leistungen für die Zurverfügungstellung der Hardware und/oder Software verantwortlich war.
- Die Agentur übernimmt keine Haftung für Druckerzeugnisse, soweit der Kunde das Layout dazu freigegeben hat.
- Die Agentur haftet nicht für Beschädigung, Flecken, Brandschäden, Verlust oder Diebstahl von Kleidung, Schmuck, Inventar, Gegenständen, Eigentum vom Kunden, von Gästen oder Dritten.
- Die Agentur haftet nicht für die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften bei der Umsetzung der Konzepte, die von der Agentur erarbeitet wurden oder/und mit dem Kunden entwickelt wurden. Die Agentur haftet nicht für Ansprüche, die wegen der Umsetzung der Konzepte gegen den Kunden erhoben werden.
- Wird die Agentur wegen Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften aufgrund der Umsetzung von Konzepten in Anspruch genommen, so stellt der Kunde die Agentur von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde hat der Agentur sämtliche Kosten und Schäden zu ersetzen. Daneben hat der Kunde die Kosten der Rechtsverteidigung der Agentur bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter zu erstatten.
§ 13. Urheberrecht und Nutzungsrecht
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er alle zur Durchführung der Leistung erforderlichen Rechte an den übermittelten Daten und Materialien (z.B. Fotos, Texte, Logos, Schriftarten) besitzt. Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder gesetzlichen Bestimmungen bei der Durchführung der Leistung entstehen. Daneben hat der Kunde die Kosten der Rechtsverteidigung der Agentur bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter gegen die Agentur wegen Rechteverletzung zu erstatten. Im Falle eines Streites hat der Kunde alle relevanten Unterlagen und Informationen an die Agentur ohne Aufforderung herauszugeben. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Agentur bleiben hiervon unberührt.
- Die Übertragung der Nutzungsrechte bezieht sich nur auf das Konzept, worauf sich die Parteien einigten und der vom Kunden angenommen wurde.
- Die Agentur kann mit Zustimmung des Kunden Fotos vom Brautpaar und von der Veranstaltung erstellen und diese als Referenz zu Marketingzwecken verwenden.
§ 14. Datenschutz und Speicherung des Vertragstextes
- Die Datenschutzpraxis der Agentur steht im Einklang mit dem DSGVO. Bitte beachten Sie hierzu die Datenschutzbestimmungen auf der Webseite.
- Die Agentur wird personenbezogene Daten des Kunden wie z. B. Anschrift, Telefon, E-Mail und vom Kunden übermittelte Daten und Informationen speichern, verarbeiten und zur Erfüllung des Vertrages an ausgewählte (für die Durchführung der Leistung notwendige) Dritte weiterleiten.
§ 15. Zurückbehaltungsrecht
- Die Agentur behält sich bis zur vollständigen Begleichung aller ihrer Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht vor.
- Nach Beendigung des Vertrages und Ausgleich aller Ansprüche wird die Agentur alle an sie übermittelten Unterlagen (z. B. Fotos, Layouts) auf Verlangen dem Kunden herausgeben. Ansonsten werden die Unterlagen innerhalb von 14 Tagen nach Veranstaltung vernichtet/gelöscht, soweit keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
- Die Aufbewahrungspflicht der Agentur erlischt ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§ 16. Schlussbestimmungen
- Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Sitz der Agentur, soweit gesetzlich zulässig.
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung darüberhinausgehender Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
- Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. E-Mail-Adresse lautet: mgoldberg@marry-me- hochzeitsagentur.de
- Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Angaben gemäß § 5 TMG:
Melanie Goldberg (ehem. Schmitz)
Phoenixhof – Ruhrstraße 11a
22761 Hamburg
Kontakt:
Telefon: (+49) 40 – 23 89 83 64
Fax: (+49) 40 – 23 89 83 69
mgoldberg@marry-me-hochzeitsagentur.de www.marry-me-hochzeitsagentur.de
Die marry me – Hochzeitsagentur ist Mitglied im Bund deutscher Hochzeitsplaner e.V.
Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 4121603050
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Melanie Goldberg (ehem. Schmitz)
Stand: 02.06.2021
WIDERRUFSBELEHRUNG
Nur für den Fall, dass der Vertrag unter Verwendung von Ferntelekommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Fax, E-Mail, Internet)geschlossen wird, steht dem Kunden als Verbraucher ein Widerrufsrecht zu.
WIDERRUFSBELEHRUNG
Nur für den Fall, dass der Vertrag unter Verwendung von Ferntelekommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Fax, E-Mail, Internet) geschlossen wird, steht dem Kunden als Verbraucher ein Widerrufsrecht zu.
WIDERRUFSRECHT
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (marry me – Hochzeitsagentur, Phoenixhof – Ruhrstraße 11a, 22761 Hamburg) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
FOLGEN DES WIDERRUFS
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der den Anteil der bis zum Zeitpunkt, an dem Sie uns von der Ausübung Ihres Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung